Elternmitwirkung

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Zusammenarbeit Elternhaus und Schule

Eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern. Eltern und Lehrkräfte verständigen sich über Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung. Dies wird auch in unserem Schulvertrag sichtbar. Ein enger Austausch über das eigene Kind findet regelmäßig bei den beiden Elternsprechtagen statt. Darüber hinaus finden bei Bedarf weitere Gespräche oder Beratungen statt.

Ein abwechslungsreiches Schulleben ist teilweise nur mit dem Engagement der Eltern möglich, z. B. bei Klassenfahrten, Ausflügen, Festen, Bastel- und Kochaktionen, Projekten … So werden die Eltern und auch die Großeltern in das Schulleben einbezogen.

Elternmitwirkung

Die einzelnen Organe der Elternmitwirkung sind die Klassenpflegschaften, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Erziehungsberechtigten einer Klasse zusammen. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in. Die Klassenpflegschaft dient der Information und dem Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule und der Klasse.

Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern und berät über wichtige Angelegenheiten der Schule. Sie kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt drei Vertreter/innen für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus den drei gewählten Elternvertreter/innen und den drei gewählten Lehrervertreterinnen. Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Schulkonferenz entscheidet über das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, Festlegung der beweglichen Ferientage … (vgl. Schulgesetz §65-77)